OLG Zweibrücken - Beschluß vom 19.11.1999 (3 W 232/99) - DRsp Nr. 2000/5628
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 19.11.1999 - Aktenzeichen 3 W 232/99
DRsp Nr. 2000/5628
»1. War bereits vor dem 1.1.1999 ein Betreuer bestellt, so bedarf es für dessen Vergütungsanspruch keiner formalen Feststellung der Berufsmäßigkeit im Sinne von § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB. Für solche Fälle ist die in § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2BGB getroffene Regelung vielmehr dahin auszulegen, daß der Vergütungsanspruch allein an die materiellen Voraussetzungen der Berufsmäßigkeit anknüpft.
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