OLG Zweibrücken - Beschluß vom 21.10.1999 (3 W 217/99) - DRsp Nr. 2000/1459
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 21.10.1999 - Aktenzeichen 3 W 217/99
DRsp Nr. 2000/1459
»Betrifft der zugunsten des Betreuers festgesetzte Anspruch einen Zeitraum vor dem Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes, kommt ein Rückgriff der Staatskasse wegen fehlender Mittellosigkeit des Betreuten aufgrund gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 1836eBGB nicht in Betracht.«