OLG Zweibrücken - Beschluß vom 22.03.1999 (3 W 22/99) - DRsp Nr. 1999/10349
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 22.03.1999 - Aktenzeichen 3 W 22/99
DRsp Nr. 1999/10349
»Die Personen, denen ein eigenes Umgangsrecht mit einem minderjährigen Kind eingeräumt ist, sind in § 1685BGB abschließend aufgezählt. Für Tanten und Onkel des Kindes besteht demnach kein eigenes Umgangsrecht.Ein Umgang des Kindes mit Personen ohne eigenes Umgangsrecht kann beim Vorliegen einer Gefährdung des Kindeswohls durch Maßnahmen nach § 1666BGB ermöglicht werden.«