OLG Zweibrücken - Urteil vom 23.04.1999
2 UF 191/98
Normen:
ZPO § 97, § 511a;
Fundstellen:
EzFamR aktuell 1999, 271
EzFamR aktuell 1999, 318
FamRZ 2000, 238
NJW-RR 1999, 1666
OLGReport-Zweibrücken 2000, 99

OLG Zweibrücken - Urteil vom 23.04.1999 (2 UF 191/98) - DRsp Nr. 1999/11347

OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.04.1999 - Aktenzeichen 2 UF 191/98

DRsp Nr. 1999/11347

»Wegen des drohenden endgültigen Anspruchsverlustes besteht auch dann eine zur Durchführung der Berufung berechtigende Beschwer, wenn der Kläger erstrebt, dass seine unbezifferte Klage auf Zugewinnausgleich als unzulässig statt als unbegründet abgewiesen wird. Eine derartige Klage kann auch in der Regel nicht in einen unbegründeten Feststellungsantrag umgedeutet werden. Der Kläger hat aber in einem solchen Fall auch dann die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen, wenn er mit seinem Berufungsantrag Erfolg hat.«

Normenkette:

ZPO § 97, § 511a;
Fundstellen
EzFamR aktuell 1999, 271
EzFamR aktuell 1999, 318
FamRZ 2000, 238
NJW-RR 1999, 1666
OLGReport-Zweibrücken 2000, 99