OVG Münster - Beschluß vom 02.09.1996
25 A 2106/94
Normen:
RuStAG § 8, § 9 ; VwVfG § 48 ;
Fundstellen:
StAZ 1997, 137

OVG Münster - Beschluß vom 02.09.1996 (25 A 2106/94) - DRsp Nr. 1998/16815

OVG Münster, Beschluß vom 02.09.1996 - Aktenzeichen 25 A 2106/94

DRsp Nr. 1998/16815

»Einbürgerungen nach §§ 8, 9 RuStAG, die der Eingebürgerte durch falsche Angaben erschlichen hat, können nach § 48 VwVfG zurückgenommen werden. Die in § 9 Abs. 1 Nr. 2 RuStAG für die Einbürgerung des Ehegatten eines Deutschen geforderte Gewähr für die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ist nicht gegeben, wenn der Ehegatte während Bestehens der Ehe eine nach seinem pakistanischen Heimatrecht zulässige zweite (polygame) Ehe in Pakistan geschlossen hat.«

Normenkette:

RuStAG § 8, § 9 ; VwVfG § 48 ;
Fundstellen
StAZ 1997, 137