OVG Münster - Beschluß vom 02.09.1996 25 A 2106/94
Normen:
RuStAG § 8, § 9 ; VwVfG § 48 ;
Fundstellen:
StAZ 1997, 137
OVG Münster - Beschluß vom 02.09.1996 (25 A 2106/94) - DRsp Nr. 1998/16815
OVG Münster, Beschluß vom 02.09.1996 - Aktenzeichen 25 A 2106/94
DRsp Nr. 1998/16815
»Einbürgerungen nach §§ 8, 9RuStAG, die der Eingebürgerte durch falsche Angaben erschlichen hat, können nach § 48VwVfG zurückgenommen werden.Die in § 9 Abs. 1 Nr. 2RuStAG für die Einbürgerung des Ehegatten eines Deutschen geforderte Gewähr für die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ist nicht gegeben, wenn der Ehegatte während Bestehens der Ehe eine nach seinem pakistanischen Heimatrecht zulässige zweite (polygame) Ehe in Pakistan geschlossen hat.«