OLG Köln - Beschluss vom 30.03.2007
16 Wx 70/07
Normen:
FGG § 68 ;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 12.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 357/06

Persönliche Anhörung des Betroffenen in Betreuungssachen - kein Ersatz durch Kenntnis aus anderen Verfahren

OLG Köln, Beschluss vom 30.03.2007 - Aktenzeichen 16 Wx 70/07

DRsp Nr. 2007/8393

Persönliche Anhörung des Betroffenen in Betreuungssachen - kein Ersatz durch Kenntnis aus anderen Verfahren

»Der Eindruck, den der Vormundschaftsrichter vor Einleitung des Betreuungsverfahrens in seiner Eigenschaft als Familienrichter anlässlich eines Termins von dem Betroffenen gewonnen hat, kann die gem. § 68 Abs. 1 FGG erforderliche Anhörung nicht ersetzen.«

Normenkette:

FGG § 68 ;

Gründe:

Die von der vorinstanzlichen Verfahrenspflegerin zulässigerweise namens des Betroffenen eingelegten Rechtsmittel führen in der Sache zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses.