I.
Im Geburtenbuch des Standesamts ist der 1941 geborene Beteiligte zu 1 mit dem Familiennamen "Schmid" eingetragen. Im März 1997 hat er bei dem Standesamt beantragt, das Geburtenbuch dahingehend zu berichtigen, daß die Schreibweise seines Familiennamens "Schmidt" lautet. Zur Begründung hat er vorgetragen, der Familienname seiner Vorfahren sei mit der Endung "dt" geschrieben worden, wie alten Viehhändler-Karten und Geschäftsbüchern seines Großvaters zu entnehmen sei. Der Standesbeamte hat eine Berichtigung abgelehnt. Die Standesamtsaufsicht (Beteiligte zu 2), die den Berichtigungsantrag für unbegründet hält, hat diesen zur gerichtlichen Entscheidung vorgelegt.
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