LG Köln, vom 27.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 6 T 337/006 T 338/006 T 339/006 T 340/00
AG Gummersbach, - Vorinstanzaktenzeichen 15 XVIII 8871
Pflegerbestellung für einen ausländischen Staatsbürger
OLG Köln, Beschluss vom 07.07.2003 - Aktenzeichen 16 Wx 8/01
DRsp Nr. 2003/15927
Pflegerbestellung für einen ausländischen Staatsbürger
Für die Bestellung eines Abwesenheitspflegers für einen ausländischen Staatsbürger ist allein der Richter zuständig. Die Bestellung durch den Rechtspfleger ist nichtig. Rechtsgeschäfte, die der vom Rechtspfleger bestellte Abwesenheitspfleger für den Abwesenden vorgenommen hat, sind auch dann, wenn der Rechtspfleger sie genehmigt hat, unwirksam. Es besteht ein Rechtsschutzbedürfnis, die unwirksamen Genehmigungen im Wege der Beschwerde anzufechten.
Normenkette:
RPflG § 14 Abs. 1 Nr. 4 ;
Gründe:
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