Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - xx vom 02.12.2013 abgeändert.
Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt F aus E zu den Bedingungen eines im Bezirk des Amtsgerichts xx ansässigen Rechtsanwalts Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
I.
Der Antragsteller begehrt von der Antragsgegnerin Auskünfte und Lichtbilder über bzw. von seiner Tochter B. Die Vaterschaft ist gerichtlich festgestellt worden. Die Antragsgegnerin ist die Mutter von B. Sie lebt mit ihrer Lebenspartnerin und B zusammen. Da sowohl sie als auch ihre Lebenspartnerin Mutter werden wollten, gelangten sie über ein Internetportal an den Antragsteller, der sich bereit erklärte, seinen Samen zu spenden. Nach erfolgter Samenspende und von der Lebenspartnerin durchgeführter Insemination wurde die Antragsgegnerin schwanger; B wurde im November 2012 geboren.
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