OLG Karlsruhe - Urteil vom 30.10.2003
5 UF 70/03 A
Normen:
BGB § 1603 Abs. 2 ; InsO § 21 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 656

Pflicht des leistungsunfähigen Unterhaltsverpflichten zur Stellung eines Insolvenzantrages

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.10.2003 - Aktenzeichen 5 UF 70/03 A

DRsp Nr. 2004/19773

Pflicht des leistungsunfähigen Unterhaltsverpflichten zur Stellung eines Insolvenzantrages

1. Gegen den Willen des Unterhaltsberechtigten von seinem Bankkonto abgebuchte Beträge sind bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs nicht zu berücksichtigen. 2. Ist der Unterhaltsverpflichtete nicht leistungsunfähig, so ist er verpflichtet, ein Insolvenzverfahren einzuleiten, damit die Gläubiger gemeinschaftlich befriedigt werden können.

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 2 ; InsO § 21 Abs. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 656