Die Parteien streiten um Unterhalt für ein minderjähriges Kind.
I. Die Klägerin ist die am 18. September 1997 geborene Tochter der Beklagten. Seit 1. März 2004 lebt sie bei ihrem Vater, dem geschiedenen Ehemann der Beklagten. Die Beklagte, die ebenso wie der Kindesvater aus dem Iran stammt und seit 1997 in Deutschland lebt, schloss im Jahr 2003 eine Ausbildung zur IT-Systemkauffrau ab und nahm zum Wintersemester 2004/2005 ein Studium auf. Sie bezieht im Wesentlichen
Die Klägerin hat beantragt, die Beklagte zu verurteilen, ihr ab 1. Dezember 2004 Kindesunterhalt in Höhe von jeweils 100 % des Regelbetrages der jeweiligen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|