BGH - Urteil vom 13.11.1996
XII ZR 125/95
Normen:
BGB §§ 745 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(138)835e
NJW 1997, 731

Pflichten eines Ehegatten bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung des gemeinsamen Hauses

BGH, Urteil vom 13.11.1996 - Aktenzeichen XII ZR 125/95

DRsp Nr. 1998/19355

Pflichten eines Ehegatten bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung des gemeinsamen Hauses

Aufgrund zulässiger Vereinbarung unter Ehegatten in einem Unterhaltsvergleich, wonach die Ehefrau im gemeinschaftlichen Haus - als Miteigentümerin - unentgeltlich wohnen kann, schuldet ihr der Ehemann, der seinen Miteigentumsanteil veräußert, Freistellung von Nutzungsentschädigungsansprüchen des neuen Miteigentümers.

Normenkette:

BGB §§ 745 Abs. 2 ;
Fundstellen
DRsp I(138)835e
NJW 1997, 731