OLG Brandenburg - Beschluss vom 22.07.2008
10 WF 40/08
Normen:
BGB § 1606 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
AG Strausberg, vom 08.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 948/07

PKH: Leitungsfähigkeit eines mit einem neuen (hier: erwerbslosen) Partner lebenden Elternteils

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.07.2008 - Aktenzeichen 10 WF 40/08

DRsp Nr. 2008/15342

PKH: Leitungsfähigkeit eines mit einem neuen (hier: erwerbslosen) Partner lebenden Elternteils

Lebt der eine Elternteil mit einem neuen Partner, der erwerbslos ist, zusammen, kann angenommen werden, dass der neue Partner Haushaltsführung und Kindesbetreuung übernehmen kann und muss. Dies hat zur Folge, dass der eine Elternteil gehalten ist erwerbstätig zu sein. Er muss sich im Rahmen der Unterhaltsberechnung fiktive Einkünfte zurechnen lassen, falls er nicht erwerbstätig ist und auch keine Erwerbsbemühungen unternommen hat.

Normenkette:

BGB § 1606 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe: