BayObLG - Urteil vom 04.03.1999
3 St RR 103/98
Normen:
StGB § 170 StGB ;
Fundstellen:
BayObLGSt 1999, 55
DAVorm 1999, 527
NStZ-RR 2000, 171

Potentielle Gefährdung des Lebensbedarfs eines Unterhaltsberechtigten

BayObLG, Urteil vom 04.03.1999 - Aktenzeichen 3 St RR 103/98

DRsp Nr. 1999/6270

Potentielle Gefährdung des Lebensbedarfs eines Unterhaltsberechtigten

»Die potentielle Gefährdung des Lebensbedarfs eines Unterhaltsberechtigten entfällt nicht deshalb, weil der Verpflichtete im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nur einen sehr geringen Teilbetrag zu zahlen in der Lage ist.«

Normenkette:

StGB § 170 StGB ;

Tatbestand:

Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten ein Vergehen der Unterhaltspflichtverletzung zur Last, weil er trotz teilweiser Leistungsfähigkeit als Vater seines am 7.3.1994 ehelich geborenen Sohnes K. diesem seit 1.9.1994 keinen Unterhalt geleistet habe, so daß das Kind auf anderweitige Unterstützung angewiesen gewesen sei.

Durch Beschluß vom 28.10.1997 stellte das Amtsgericht das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2, § 154 a Abs. 2 StPO "hinsichtlich der vor dem 22.5.1996 liegenden Taten" ein. Am 28.10.1997 verurteilte das Amtsgericht den Angeklagten wegen Unterhaltspflichtverletzung, begangen von Januar bis Juni 1997, zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Auf die Berufung des Angeklagten hob das Landgericht am 3.3.1998 dieses Urteil auf und sprach den Angeklagten "vom Vorwurf der Verletzung der Unterhaltspflicht während des in der Anklage beschriebenen Zeitraums" frei.