Prozeßkostenhilfe bei gewillkürter Prozeßstandschaft
BGH, vom 16.09.1991 - Aktenzeichen VII ZR 264/90
DRsp Nr. 1993/1085
Prozeßkostenhilfe bei gewillkürter Prozeßstandschaft
Wer ein fremdes Recht in Prozeßstandschaft geltend macht, muß für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe darlegen, daß auch der Rechtsinhaber nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Prozeßkosten aufzubringen.