I.
Die Antragstellerin hat in erster Instanz die Scheidung ihrer am 16.1.1992 in Negombo, Sri Lanka, mit dem Antragsgegner geschlossenen Ehe beantragt und zur Begründung im Wesentlichen vorgetragen,
ihre Ehe mit dem Antragsgegner sei gescheitert, weil dieser 1994 Beziehungen zu einer anderen Frau aufgenommen habe. Unwahr sei hingegen, dass sie sich "ständig mit anderen Männern herumgetrieben" habe und dies der Grund für die Trennung der Parteien sei.
Im Übrigen sei "um die Tatsache, dass die Parteien in Sri Lanka geheiratet haben, nicht herumzukommen".
"Für eine Eheaufhebung reiche der Sachverhalt nicht aus". Außerdem sei die Klagefrist gemäß § 35 Abs. 1 EheG nicht gewahrt (Bl. 29 d. A.).
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