Der Senat teilt die Auffassung des Familiengerichtes, wonach die Erhebung der Stufenklage mit dem Ziel der Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von Kindes- und Trennungsunterhalt hier mit Rücksicht auf die zeitgleich erhobene Stufenklage, gerichtet auf die Zahlung von nachehelichem Unterhalt im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens mutwillig ist.
|
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|