Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Beschwerdewert wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. In den betroffenen Grundbüchern war bis zum 29.08.2010 1A, die Ehefrau des Antragstellers und Mutter des Beteiligten zu 2), als Eigentümerin eingetragen. Außerdem sind sie und der Antragsteller im Grundbuch von O1 Blatt ... als Eigentümer zu je ½ hinsichtlich des Grundstücks B-Straße ..., O2, eingetragen.
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