Der ... 1952 geborene Antragsteller und die ... 1965 geborene Antragsgegnerin schlossen ... 1985 die Ehe miteinander, aus der zwei Kinder hervorgegangen sind, ...
Zur Zeit der Heirat war die Antragsgegnerin philippinische Staatsangehörige. Der Antragsteller ist Deutscher, die Antragsgegnerin hat inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit erworben.
Einige Tage vor der Heirat schlossen die Parteien den notariellen Ehevertrag vom 12. Juni 1985 (UR-Nr. .../1985 des Notars D. in Q. , GA Band I, Bl. 6).
Nach § 1 des Ehevertrages vereinbarten sie den Güterstand der Gütertrennung und schlossen den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aus.
Gemäß § 2 verzichteten die Parteien für den Fall der Scheidung wechselseitig auf Unterhalt, und zwar auch für den Fall der gesetzlichen veränderten Umstände.
Nach § 3 schlossen sie den Versorgungsausgleich aus und verzichteten gegenseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|