Ein am 23. März 1993 ergangenes amtsgerichtliches Urteil stellte fest, daß der heutige Kläger der Vater der am 1. Januar 1991 geborenen zweieiigen Zwillinge J. und Ju. S. sei, und verurteilte ihn, den Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres den Regelunterhalt zu zahlen. Das Amtsgericht hatte ein serologisches Gutachten eingeholt, welches für die Kinder einzeln Vaterschaftswahrscheinlichkeiten von 99, 90 % und 99, 95 % ermittelte; unter Berücksichtigung der Zwillingseigenschaft der Kinder betrage die Ausschlußchance sogar 99, 9993 %.
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