OLG Düsseldorf - Beschluss vom 23.01.2014
II-10 WF 1/14
Normen:
RVG § 55; RVG § 48;
Vorinstanzen:
AG Mönchengladbach, vom 05.12.2013

Prüfungsmaßstab im Verfahren der Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2014 - Aktenzeichen II-10 WF 1/14

DRsp Nr. 2014/5241

Prüfungsmaßstab im Verfahren der Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts

Im Verfahren nach § 55 RVG ist nicht zu prüfen, ob die unbeschränkte Beiordnung zu Recht erfolgt ist. Vielmehr ist der Beiordnungs- und Bewilligungsbeschluss als Kostengrundentscheidung bindend und einer materiell-rechtlichen Überprüfung entzogen.

Tenor

Die Beschwerde der Landeskasse gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach - Familiengericht - vom 5. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

RVG § 55; RVG § 48;

Gründe

Die Beschwerde der Landeskasse ist gemäß § 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 Satz 2 RVG kraft Zulassung zulässig, jedoch unbegründet.

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die in jeder Hinsicht zutreffenden Gründe der angefochtenen amtsgerichtlichen Entscheidung Bezug genommen, die durch das Beschwerdevorbringen nicht berührt werden.