I.
Das Amtsgericht hat die Ehe der Parteien vorab geschieden und über den Versorgungsausgleich gesondert befunden. Diese Entscheidung ist der Antragstellerin am 29. Dezember 1989 zugestellt worden. Hiergegen hat die Antragstellerin mit am 25. Januar 1990 beim Amtsgericht eingegangenem, von Rechtsanwalt Dr. R., einem Sozius des sachbearbeitenden Anwalts, unterzeichneten Schriftsatz Beschwerde eingelegt; sie hat ferner mit einem weiteren, ebenfalls von Rechtsanwalt Dr. R. unterzeichneten Schriftsatz Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt, die dort am 29. Januar 1990 eingegangen ist.
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