LG Nürnberg-Fürth - Beschluss vom 22.12.2011
12 T 7607/11
Normen:
BGB § 1896 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
DNotI-Report 2012, 74
BtPrax 2012, 130
MittBayNot 2012, 317
FamRZ 2012, 1418

Rechte des Notars im Rahmen der notariellen Beurkundung einer Vorsorgevollmacht; Auswirkungen einer Weisung an den Notar zur Ausfertigung einer weiteren Urkunde nur auf schriftliche Anweisung des Vollmachtgebers; Berücksichtigung einer zwischenzeitlichen Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 22.12.2011 - Aktenzeichen 12 T 7607/11

DRsp Nr. 2013/11948

Rechte des Notars im Rahmen der notariellen Beurkundung einer Vorsorgevollmacht; Auswirkungen einer Weisung an den Notar zur Ausfertigung einer weiteren Urkunde nur auf schriftliche Anweisung des Vollmachtgebers; Berücksichtigung einer zwischenzeitlichen Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers

Wird der Notar im Rahmen der Beurkundung einer Vorsorgevollmacht angewiesen, dem Bevollmächtigten eine weitere Ausfertigung der Urkunde nur auf schriftliche Anweisung des Vollmachtgebers zu erteilen, darf er sich hierüber nicht allein deshalb hinwegsetzen, weil der Vollmachtgeber zwischenzeitlich dauerhaft geschäftsunfähig ist.

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Eine Kostenerstattung wird nicht angeordnet.

III.

Der Gegenstandswert wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.

IV.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 1896 Abs. 2 S. 2;

Gründe

I.

1. 2.