I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Zulassung des Nebeninter- venienten zu der Folgesache nachehelicher Ehegattenunterhalt in dem zwischen den Parteien anhängigen Scheidungsverbundverfahren.
Der Antragsteller des Scheidungsverbundverfahrens und der Antragsteller auf Zulassung der Nebenintervention (künftig: Nebenintervenient) sind beide Rechtsanwälte. Sie sind beruflich verbunden in einer überörtlichen Sozietät von Rechtsanwälten, die derzeit aus mehr als 45 Partnern besteht.
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