OLG Brandenburg - Beschluss vom 26.08.2011
13 UF 144/11
Normen:
BGB § 1631 Abs. 1; BGB § 1671 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Neuruppin, vom 07.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 52 F 180/11

Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Regelung hinsichtlich des Aufenthalts eines nichtehelich geborenen Kindes bei der Mutter

OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.08.2011 - Aktenzeichen 13 UF 144/11

DRsp Nr. 2011/15925

Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Regelung hinsichtlich des Aufenthalts eines nichtehelich geborenen Kindes bei der Mutter

Es erscheint rechtlich vertretbar, wenn das Familiengericht im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens hinsichtlich des Aufenthalts des Kindes eine vorläufige Regelung dahingehend trifft, dass dieses wie bisher im Haushalt der Mutter verbleibt.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin - Familiengericht - vom 7. Juli 2011, Az.: 52 F 180/11, wird auf Kosten des Beschwerdeführers zurückgewiesen.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.500,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1631 Abs. 1; BGB § 1671 Abs. 1;

Gründe: