I. Auf die Beschwerden der betroffenen Jugendlichen und des Beteiligten zu 3. wird der am 21. August 2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 20. August 2015 - Az.
II. Es bleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 1. und 2. zu jeweils 25 % und der Beteiligte zu 3. zu 50 %; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
III. Der Gegenstandwert für das Beschwerdeverfahren beträgt 3.000 EUR.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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