OLG Brandenburg - Beschluss vom 25.02.2016
9 UF 132/15
Normen:
BGB § 1666;
Vorinstanzen:
AG Oranienburg, vom 20.08.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 39 F 136/15

Rechtmäßigkeit eines Kontaktverbots zur Unterbindung einer Paar-Beziehung zwischen einer 16-jährigen Jugendlichen und ihrem 33 Jahre älteren angeheirateten Onkel

OLG Brandenburg, Beschluss vom 25.02.2016 - Aktenzeichen 9 UF 132/15

DRsp Nr. 2016/6101

Rechtmäßigkeit eines Kontaktverbots zur Unterbindung einer Paar-Beziehung zwischen einer 16-jährigen Jugendlichen und ihrem 33 Jahre älteren angeheirateten Onkel

Ein gerichtliches Kontaktverbot zwischen einer 16-jährigen Jugendlichen und einem 33 Jahre älteren angeheirateten Onkel, mit dem eine Paarbeziehung zwischen beiden unterbunden werden soll, ist aufzuheben, wenn die Anordnung der Tatsache nicht Rechnung trägt, dass aus Sicht der Jugendlichen die Paarbeziehung durchaus schützenswert ist und diese auch nicht auf manipulativer Einwirkung des Erwachsenen beruht.

I. Auf die Beschwerden der betroffenen Jugendlichen und des Beteiligten zu 3. wird der am 21. August 2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 20. August 2015 - Az. 39 F 136/15 - aufgehoben.

II. Es bleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 1. und 2. zu jeweils 25 % und der Beteiligte zu 3. zu 50 %; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

III. Der Gegenstandwert für das Beschwerdeverfahren beträgt 3.000 EUR.

IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 1666;

Gründe:

I.