Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 10. September 2010 wird auf Kosten des Betroffenen zurückgewiesen.
Beschwerdewert: bis 900 €
I.
Der Betroffene wendet sich gegen die Festsetzung der Vergütung für den weiteren Beteiligten, seinen ehemaligen Betreuer.
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