OLG Düsseldorf - Beschluss vom 14.08.2007
I-25 Wx 71/07
Normen:
BGB § 1846 ; FGG § 27 ; GG Art. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 1283
OLGReport-Düsseldorf 2008, 561
Vorinstanzen:
LG Kleve, vom 18.07.2007

Rechtsfehlerhafte Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.08.2007 - Aktenzeichen I-25 Wx 71/07

DRsp Nr. 2008/10497

Rechtsfehlerhafte Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Vormundschafsgerichtliche Genehmigungsbeschlüsse müssen eindeutig gefasst sein ohne die geringste Unklarheit. Die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung des Abbruchs der lebenserhaltenden Ernährung eines todkranken Betroffenen durch eine Magensonde darf nicht offen lassen, ob hiermit auch die Legitimation zur Entfernung der Magensonde insgesamt erteilt oder nur eine Beschränkung auf die Zufuhr von Flüssigkeiten und Medikamenten erfolgen soll. Eine Entfernung der Magensonde darf das Gericht jedenfalls nicht genehmigen, wenn dadurch ein qualvoller Tod des Betroffenen verursacht würde. Die in Art. 1 GG geschützte Menschenwürde beinhaltet auch das Recht auf einen würdevollen Tod.

Normenkette:

BGB § 1846 ; FGG § 27 ; GG Art. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Die Betroffene leidet seit über 20 Jahren an Chorea Huntington ("Veitsstanz") und steht seit 1992 unter Betreuung, die vom Amtsgericht zuletzt bis 2010 verlängert worden ist. Durch Beschluss vom 04.05.2004 wurde die Beteiligte zu 2., die Tochter der Betroffenen, neben der Berufsbetreuerin als weitere Betreuerin für den Bereich der Gesundheitsfürsorge bestellt, in dem beide Betreuerinnen jeweils allein vertretungsberechtigt sind.