Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bottrop vom 27.1.2014 - unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde - abgeändert.
Der Antragstellerin wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt O2 in Essen für ihren Antrag bewilligt, die in dem Urteil des AG Kursumlija/Serbien, Az.: P Nr. 30/06 vom 10.2.2006 hinsichtlich der Kinder C T, geb. ##.#.#### und C T, geb. ##.#.####, getroffene Sorgerechtsentscheidung anzuerkennen.
Der weitergehende Verfahrenskostenhilfeantrag bleibt zurückgewiesen.
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