Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird die am 14.07.2010 verkündete Verbundentscheidung des Amtsgerichts – Familiengericht – Grevenbroich,
Ein Wertausgleich bei der Scheidung findet nicht statt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Hinsichtlich der erstinstanzlichen Kosten wird die Kostenregelung der angefochtenen Entscheidung bestätigt.
Beschwerdewert: 2.565,-- € (8.550,-- € x 10 % x 3).
Die Antragstellerin und der Antragsgegner haben am 28.03.2002 die Ehe geschlossen. Auf den dem Antragsgegner am 09.11.2009 zugestellten Antrag der Antragstellerin hat das Amtsgericht durch die angefochtene Entscheidung die Ehe geschieden und den Versorgungsausgleich geregelt.
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