Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird festgestellt, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Düsseldorf vom 12.01.2016 wirkungslos ist, nachdem die Antragstellerin ihren Festsetzungsantrag vom 27.10.2015 zurückgenommen hat.
Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Im Übrigen werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Antragstellerin auferlegt.
II.Beschwerdewert: bis 500 €.
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