I.
Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Mit Beschluss vom 24.01.2005 hat das Amtsgericht -Familiengericht- Bayreuth dem Antragsgegner aufgegeben, der Antragstellerin den Mitbesitz an der Ehewohnung in ..., wieder einzuräumen und Zutritt zur Ehewohnung zu gewähren.
Gegen den ihm am 24.01.2005 zugestellten Beschluss hat der Antragsgegner mit am 03.02.2005 eingegangenem Schriftsatz sofortige Beschwerde erhoben und beantragt, unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses den Antrag der Antragstellerin auf Wiedereinräumung des Mitbesitzes an der ehelichen Wohnung zurückzuweisen.
II.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|