OLG Bamberg - Beschluss vom 02.03.2005 (2 WF 40/05)
Die gemäß §§ 127 Abs. 2, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Klägerin ist unbegründet. Ihre Zahlungsklage auf Zugewinnausgleich hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg i.S. des § 114 ZPO, weil die [...]