AG Bayreuth, vom 13.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 53 F 1102/04
Zum Rechtsmittel gegen die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft durch das Familiengericht
OLG Bamberg, Beschluss vom 12.01.2005 - Aktenzeichen 2 UF 9/05
DRsp Nr. 2005/4028
Zum Rechtsmittel gegen die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft durch das Familiengericht
»1. Das Rechtsmittel gegen die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft durch das Familiengericht ist die befristete Beschwerde nach § 621 eZPO.2. Die Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 1693BGB umfasst alle Verfahren, in denen Eltern in der Ausübung der elterlichen Sorge verhindert sind. Sie beschränkt sich nicht nur auf Fälle mit besonderer Dringlichkeit.«