OLG Bamberg - Beschluss vom 14.01.2005
2 WF 156/04
Normen:
ZPO § 114 ; ZPO § 115 ; ZPO § 120 Abs. 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 1101
MDR 2005, 1056
NJW 2005, 1286
OLGReport-Bamberg 2005, 194
Vorinstanzen:
AG Bayreuth, vom 09.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 451/00

Zur Möglichkeit, eine im Nachhinein betrachtet falsche Prozesskostenhilfeentscheidung zu korrigieren

OLG Bamberg, Beschluss vom 14.01.2005 - Aktenzeichen 2 WF 156/04

DRsp Nr. 2005/4026

Zur Möglichkeit, eine im Nachhinein betrachtet falsche Prozesskostenhilfeentscheidung zu korrigieren

»1. Macht ein Elternteil Kindesunterhalt im Wege der Prozeßstandschaft nach § 1629 Abs. 3 BGB geltend, dann ist für die Prozesskostenhilfebewilligung hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Partei des Prozesses maßgeblich. 2. § 120 Abs. 4 ZPO bietet keine Möglichkeit eine im Nachhinein betrachtet falsche Prozesskostenhilfeentscheidung zu korrigieren.«

Normenkette:

ZPO § 114 ; ZPO § 115 ; ZPO § 120 Abs. 4 ;

Entscheidungsgründe:

1.