AG Bayreuth, vom 09.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 451/00
Zur Möglichkeit, eine im Nachhinein betrachtet falsche Prozesskostenhilfeentscheidung zu korrigieren
OLG Bamberg, Beschluss vom 14.01.2005 - Aktenzeichen 2 WF 156/04
DRsp Nr. 2005/4026
Zur Möglichkeit, eine im Nachhinein betrachtet falsche Prozesskostenhilfeentscheidung zu korrigieren
»1. Macht ein Elternteil Kindesunterhalt im Wege der Prozeßstandschaft nach § 1629 Abs. 3BGB geltend, dann ist für die Prozesskostenhilfebewilligung hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Partei des Prozesses maßgeblich.2. § 120 Abs. 4ZPO bietet keine Möglichkeit eine im Nachhinein betrachtet falsche Prozesskostenhilfeentscheidung zu korrigieren.«