Rechtsfolgen der Wiederverheiratung derselben Ehegatten im Hinblick auf den Versorgungsausgleich
BGH, Urteil vom 09.02.1983 - Aktenzeichen IVb ZR 361/81
DRsp Nr. 1994/4747
Rechtsfolgen der Wiederverheiratung derselben Ehegatten im Hinblick auf den Versorgungsausgleich
Die Tatsache, daß die Ehegatten einander wieder geheiratet haben und die Ehefrau infolgedessen an der Altersversorgung des Ehemanns teil hat, stellt - zumindest mit Blick auf die Möglichkeit einer zweiten Scheidung - keinen hinreichenden Ausgleich für eine eigene Versorgung der Ehefrau dar (hier: anstelle der beim öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich zu begründenden Rentenanwartschaft von monatlich rund 1.245,00 DM).