Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Fürth vom 05.10.2022 aufgehoben. Das Verfahren wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Fürth zurückverwiesen.
2.Von der Auferlegung von Kosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3.Der Beschwerdewert wird auf 6.120,-- € festgesetzt.
Der Antragsgegner wendet sich gegen die Festsetzung vom Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren.
I.
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