OLG Brandenburg - Beschluss vom 08.04.2014
5 W 27/14
Normen:
BGB § 892; BGB § 1090;
Fundstellen:
NJW 2014, 6
NJW-RR 2015, 15
NotBZ 2015, 231
Vorinstanzen:
AG Cottbus, vom 25.01.2013

Rechtsfolgen des gutgläubigen lastenfreien Erwerbs von Wohnungseigentum hinsichtlich einer noch nicht im Grundbuch eingetragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.04.2014 - Aktenzeichen 5 W 27/14

DRsp Nr. 2014/6360

Rechtsfolgen des gutgläubigen lastenfreien Erwerbs von Wohnungseigentum hinsichtlich einer noch nicht im Grundbuch eingetragenen beschränkt persönlichen Dienstbarkeit

1. Ideelle Miteigentumsanteile können nicht isoliert mit beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten (§ 1090 BGB) belastet werden. 2. Ist daher ein Miteigentumsanteil gutgläubig lastenfrei übertragen worden, so kommt die Eintragung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit auch hinsichtlich der übrigen Miteigentumsanteile nicht in Betracht, da das Grundbuch hierdurch unrichtig würde.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Cottbus - Grundbuchamt - vom 25. Januar 2013 wird zurückgewiesen.

Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 3.000,00 €.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 892; BGB § 1090;

Gründe:

I.