I. Die Beteiligte zu 2 begehrt die Durchführung des Versorgungsausgleichs.
Die am 30. August 1991 geschlossene Ehe der Parteien, aus der eine Tochter hervorgegangen ist, wurde auf den am 26. Mai 2000 zugestellten Antrag durch Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 12. Oktober 2000 rechtskräftig geschieden; der Versorgungsausgleich wurde nach § 2 Abs. 1 Satz 2 VAÜG ausgesetzt.
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