I. Auf die Beschwerde der Stadt Regensburg - Standesamtsaufsicht - wird der Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 03. August 2010 geändert. Die Stadt Regensburg - Standesamt - wird angewiesen, den als Heiratseintrag fortgeführten Eintrag Nr. ... im Familienbuch der beteiligten Eheleute dahin zu berichtigen, dass die Beteiligte zu 1) richtig "S, geb. E." statt "E. de S." und der Beteiligte zu 2) richtig "S." statt "S. R." heißt.
II. Die Rechtsbeschwerde wird zur Frage der rückwirkenden Anwendung von Rechtsprechungsänderungen auf abgeschlossene Vorgänge zugelassen.
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