OLG Brandenburg - Beschluss vom 07.03.2013
13 WF 121/12
Normen:
FamFG § 30; ZPO § 407a Abs. 3 S. 2;
Vorinstanzen:
AG Nauen, - Vorinstanzaktenzeichen 20 F 24/09

Rechtsfolgen eines fehlenden Hinweises des Sachverständigen auf die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.03.2013 - Aktenzeichen 13 WF 121/12

DRsp Nr. 2014/1658

Rechtsfolgen eines fehlenden Hinweises des Sachverständigen auf die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung

Hat der Sachverständige es entgegen § 307a Abs. 3 S. 2 ZPO versäumt, darauf hinzuweisen, dass seine Kosten höher als vorausgesehen und außer Verhältnis zum Wert des Streitgegenstandes sein werden, so behält er gleichwohl seinen Vergütungsanspruch, wenn eine Prognose ergibt, dass ihm auch bei rechtzeitiger Mitteilung der Auftrag nicht entzogen worden wäre.

Die Erinnerungen der Antragstellerin gegen die Kostenrechnungen vom 21. November 2011 - Kassenzeichen: 04111536407 - und vom 29. November 2011 - Kassenzeichen: 0411150037124 - werden zurückgewiesen.

Normenkette:

FamFG § 30; ZPO § 407a Abs. 3 S. 2;

Gründe:

Die Erinnerungen sind unbegründet.

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