BGH - Urteil vom 27.10.1993
XII ZR 140/92
Normen:
EheG §§ 20, 24, 38 ;
Fundstellen:
BGHR EheG § 20 Zweitehe 2
BGHR EheG § 24 Abs. 1 Nichtigkeitsklage 3
BGHR EheG § 38 Zweitehe 1
FamRZ 1994, 498
JuS 1994, 616
MDR 1994, 171
Vorinstanzen:
OLG Hamm,
AG Essen,

Rechtsfolgen neuer Eheschließung des irrtümlich für tot erklärten Ehegatten

BGH, Urteil vom 27.10.1993 - Aktenzeichen XII ZR 140/92

DRsp Nr. 1994/1308

Rechtsfolgen neuer Eheschließung des irrtümlich für tot erklärten Ehegatten

»a) Die Rechtsfolgen, die das Gesetz in § 38 EheG an die Wiederheirat eines Ehegatten knüpft, dessen erster Ehegatte irrtümlich für tot erklärt worden ist, treten nicht durch eine neue Eheschließung des irrtümlich für tot erklärten Ehegatten ein. b) Die Erhebung der Ehenichtigkeitsklage durch den Staatsanwalt ist nicht schon deshalb rechtsmißbräuchlich, weil die bigamische Ehe seit fast 35 Jahren besteht.«

Normenkette:

EheG §§ 20, 24, 38 ;

Tatbestand: