Rechtsfolgen neuer Eheschließung des irrtümlich für tot erklärten Ehegatten
BGH, Urteil vom 27.10.1993 - Aktenzeichen XII ZR 140/92
DRsp Nr. 1994/1308
Rechtsfolgen neuer Eheschließung des irrtümlich für tot erklärten Ehegatten
»a) Die Rechtsfolgen, die das Gesetz in § 38EheG an die Wiederheirat eines Ehegatten knüpft, dessen erster Ehegatte irrtümlich für tot erklärt worden ist, treten nicht durch eine neue Eheschließung des irrtümlich für tot erklärten Ehegatten ein. b) Die Erhebung der Ehenichtigkeitsklage durch den Staatsanwalt ist nicht schon deshalb rechtsmißbräuchlich, weil die bigamische Ehe seit fast 35 Jahren besteht.«