I. Die am 20. November 1974 geborene Sandra W. entstammt der im Jahre 1985 geschiedenen Ehe ihrer Eltern; durch das Scheidungsverbundurteil ist der Mutter die elterliche Sorge übertragen worden. In Abänderung dieser Regelung hat das Amtsgericht - Familiengericht - durch Beschluß vom 29. April 1988 die elterliche Sorge einem Vormund übertragen und die Gerichtskosten des Verfahrens den Eltern je zur Hälfte auferlegt.
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