BGH vom 24.01.1990
XII ZB 139/89
Normen:
BGB § 1605 ;
Fundstellen:
LSK-FamR/Hannemann, § 1605 BGB LS 38
NJW-RR 1990, 907

Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

BGH, vom 24.01.1990 - Aktenzeichen XII ZB 139/89

DRsp Nr. 1994/4080

Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

Zur Einlegung von Rechtsbehelfen gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung durch das Amtsgericht: Der Beschwerdewert richtet sich nach dem Interesse des Unterhaltspflichtigen, die Auskunft nicht erteilen zu müssen; für die Bewertung seines Abwehrinteresses ist der für die Auskunftserteilung erforderliche Aufwand ausschlaggebend.

Normenkette:

BGB § 1605 ;

I. Der Kläger nimmt den Beklagten, seinen Vater, zur Vorbereitung eines Unterhaltsverlangens auf Auskunft über Einkommen und Vermögen in Anspruch. Das Amtsgericht - Familiengericht - hat den Beklagten antragsgemäß verurteilt, "Auskunft über die Höhe seiner sämtlichen Einkünfte in der Zeit vom 1. August 1987 bis 30. Juli 1988 sowie die seines Vermögens zum 30. Juli 1988 zu erteilen und hierzu Belege, insbesondere Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers über die Höhe des oben genannten Zeitraums gezahlten Nettolohnes/-gehaltes, den Einkommensbescheid für das Jahr 1987 vorzulegen". Die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht durch Beschluß als unzulässig verworfen, weil der Wert des Beschwerdegegenstandes 700 DM nicht übersteige. Dagegen richtet sich die sofortige Beschwerde.

II. Das Rechtsmittel bleibt ohne Erfolg.