BGH vom 24.06.1992
XII ZB 56/92
Normen:
ZPO § 2, § 3, § 511a;
Fundstellen:
EzFamR ZPO § 3 Nr. 28
FamRZ 1993, 45
Vorinstanzen:
OLG Celle,
AG Osterholz-Scharmbeck,

Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

BGH, vom 24.06.1992 - Aktenzeichen XII ZB 56/92

DRsp Nr. 1997/499

Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

1. Wurde der Beklagte zur Erteilung einer Auskunft verurteilt, bestimmt sich der Wert der Beschwer nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Bei der Bewertung dieses Interesses ist der erforderliche Aufwand an Zeit und Kosten zu berücksichtigen, der durch die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft anfällt. 2. Da die Zulässigkeit eines Rechtsmittels nach den Verhältnissen im Zeitpunkt seiner Einlegung zu beurteilen ist, ist für das Erreichen der Berufungssumme auf den Aufwand abzustellen, der zur Zeit der Einlegung der Berufung durch die Erfüllung der geschuldeten Auskunft entsteht. Ist im Zeitpunkte Einlegung der Berufung, obwohl der Beklagte nicht zur Erstellung von Bilanzen verurteilt wurde, nicht auszuschließen, daß der Beklagte zur Vorlage von noch nicht erstellten Bilanzen gedrängt und möglicherweise Vollstreckungsversuchen deswegen ausgesetzt wird, ist dieser Umstand ebenfalls bei der Festsetzung des Wertes der Beschwer zu berücksichtigen.

Normenkette:

ZPO § 2, § 3, § 511a;