Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
BGH, Beschluß vom 01.10.1997 - Aktenzeichen XII ZB 59/97
DRsp Nr. 1997/9698
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
Der Beschwerdewert bei der Berufung einer zur Auskunft verurteilten Person bemißt sich nach deren Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Für die Bewertung dieses Abwehrinteresses ist in der Regel auf den Zeit- und Arbeitsaufwand abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft verursacht. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn dieser Aufwand bei voraussichtlich nicht schwierig darzustellenden Vermögensverhältnissen auf 1.000 DM bemessen wird.