I. Die Ehe der Parteien ist durch rechtskräftiges Verbundurteil geschieden worden. In dem vorliegenden Verfahren macht die Klägerin im Wege einer Stufenklage einen Anspruch auf Zugewinnausgleich geltend. Das Familiengericht hat den Beklagten durch Teilurteil vom 25. März 1998 verurteilt, die Richtigkeit der von ihm durch seine Anwälte erteilten Auskunft über sein Endvermögen an Eides statt zu versichern und einem von der Klägerin zu beauftragenden Gebäudesachverständigen den Zutritt zu dem von ihm bewohnten Einfamilienhaus zu gestatten, damit der Gutachter ein Gutachten über den Gebäudewert - ohne den Wert des Grund und Bodens - zum Stichtag erstatten kann.
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