Die Klägerin nimmt den Beklagten, ihren getrennt lebenden Ehemann, im Wege der Stufenklage auf hälftige Auskehrung erlangter Zinsen als Teil des Trennungsunterhalts in Anspruch. In der ersten Stufe verurteilte das Amtsgericht ihn antragsgemäß, der Klägerin Auskunft über den Bestand seines Vermögens zum 31. Dezember 1999 sowie die Zinseinkünfte aus diesem Vermögen im Jahre 1999 zu erteilen und die Zinseinkünfte mit den entsprechenden Zinsabrechnungen der Bank zu belegen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|