Der Kläger ist Eigentümer eines in der Nähe der Rheinischen Landesklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in V-S gelegenen Hausgrundstücks. Träger der Klinik ist der Beklagte. Die früheren Mitbeklagten S. und B. sind mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter als Patienten in die Klinik aufgenommen worden; sie brachen im Jahre 1977 wiederholt in das Haus des Klägers, das nach seiner Behauptung damals an den Wochenenden bewohnt war, ein und richteten erhebliche Sachschäden an.
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